Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website Zeltverleih F.Juchem GmbH unter zeltverleih-juchem.de in deutscher und englischer Sprache.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Ziel ist die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA. Die Website wurde im September 2026 durch eine Analyse des Quellcodes und automatisierte Tests geprüft. Eine vollständige Prüfung mit Screenreadern, starker Vergrößerung und unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen steht noch aus. Die Website ist deshalb nach unserem Kenntnisstand teilweise mit den Anforderungen vereinbar.
Umgesetzte Maßnahmen
- Navigation, Konfigurator und Formulare sind per Tastatur bedienbar, mit sichtbarem Fokus und einem Link zum Überspringen der Navigation. Das ist automatisiert getestet.
- Bewegte Inhalte (Bildwechsel) lassen sich anhalten und stehen still, wenn im Betriebssystem reduzierte Bewegung eingestellt ist.
- Formulare haben sichtbare Beschriftungen, gekennzeichnete Pflichtfelder und verständliche Fehlermeldungen mit einer Übersicht, die direkt zum betroffenen Feld führt.
- Die Farben der Website sind so gewählt, dass Texte und Bedienelemente die Kontrastanforderungen der Stufe AA erfüllen; die Werte sind nachgerechnet. Zu Text auf Fotos siehe unten.
- Seiten sind mit Überschriften, Landmarken und korrekt ausgezeichneter Sprache gegliedert; Fotos mit Informationsgehalt tragen Textbeschreibungen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nach derzeitigem Stand sind folgende Punkte nicht oder nicht vollständig geprüft:
- Die Lesbarkeit von Text, der über Fotos liegt, wurde nicht für jedes Motiv gegen die tatsächlichen Bildpunkte gemessen.
- Das Verhalten mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver, TalkBack) und bei 400 % Vergrößerung ist noch nicht manuell getestet.
Barrieren melden: Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder brauchen Sie Informationen in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an anfrage@zeltverleih-juchem.de oder rufen Sie uns an unter +49 2641 912775. Wir antworten so schnell wie möglich.
Durchsetzungsverfahren
Erhalten Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Sie ist für die Überwachung der Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zuständig.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29. September 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 30. September 2026 überprüft.